Energieausweise


Jeder Verkäufer von Wohn- oder Gewerbeimmobilien ist gesetzlich verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen der Immobilie ein EC zu erstellen.
Zweck des Energieausweises ist es, Verkäufer und Käufer von Immobilien auf mögliche energetische Mängel hinzuweisen, um die energetische Wertqualität von Immobilien zukünftig in eine höhere Energieeffizienzklasse zu bringen. Dies hängt in erster Linie eng mit den Heizkosten und dem Wohnkomfort zusammen.
Daher ist unsere enge Verbindung mit autorisierten Zertifizierungunternehmen, für die Erstellung der EG selbstverständlich.